WatchGuard Blog

Sicherheit auf dem Stundenplan: Egal ob vor Ort oder im Homeschooling

Einige Länder sind bereits ins neue Schuljahr gestartet, bei anderen steht das Ende der Sommerferien kurz bevor. Und ganz egal, ob der Unterrichtsbeginn durch Präsenzbetrieb oder Homeschooling geprägt ist: Sicherheit spielt eine entscheidende Rolle. Denn auch Schulen gelten als Zielscheibe von Cyberkriminellen, wobei der in der Pandemie zur Routine avancierte Distanzunterricht nochmal mit ganz neuen Angriffsflächen einhergeht. Schließlich erhöht sich mit jedem persönlichen Endgerät, welches sich mit dem Schulnetzwerk verbindet, das Risiko der Weitergabe von Malware, die anderswo unbemerkt geladen wurde.

Bildungseinrichtungen, die sowohl den „digitalen“ Lernbetrieb souverän gewährleisten als auch ihr Netzwerk und die Anwender bestmöglich absichern wollen, bietet das WatchGuard-Portfolio ein umfangreiches Lösungsspektrum, das von den Produkten des klassischen Netzwerkschutzes über das Thema Endgeräte-Sicherheit bis hin zum sicheren WLAN reicht.

Viel gewonnen ist bereits, wenn – insbesondere im Zuge des Homeschoolings – einige grundlegende Aspekte Berücksichtigung finden. So sollten Schulen, aber auch Eltern und Schüler beispielsweise regelmäßig prüfen, ob eingesetzte Endgeräte mit der aktuellsten Software-Version ausgestattet sind und ob Sicherheits-Updates automatisch installiert werden. Zudem ist es ratsam, die Konfiguration des Routers zuhause zu prüfen und ein neues Passwort zu vergeben. Es empfiehlt sich die Aktivierung der höchsten Verschlüsselungsstufe (WPA3 oder WPA2).

Darüber hinaus sind dies wichtige Maßnahmen, um für ein Mindestmaß an Sicherheit zu sorgen und bösen Überraschungen vorzubeugen:

  • bei Videochatprogrammen Warteraum-Funktion oder sicheres Passwort verwenden
  • unnötige Software, Apps und Dienste deinstallieren bzw. entfernen
  • Werkseinstellungen auf sichere Optionen ändern
  • sichere Passwörter nutzen und diese regelmäßig ändern
  • dasselbe Passwort niemals für verschiedene Geräte oder Zugänge benutzen
  • aktuelle Antivirussoftware benutzen und ausführen
  • Firewall für Netzwerk und Geräte installieren
  • Fernverwaltungsoption für WLAN-Router ausschalten

Der Mensch spielt bei der digitalen Sicherheit eine wesentliche Rolle und mangelndes Wissen hinsichtlich der richtigen Verhaltensweisen und technischen Möglichkeiten, mit denen sich der Schutz erhöhen lässt, öffnet böswilligen Angriffen geradezu die Tür. Deshalb sollten sich Bildungseinrichtungen IT-Fachleute ins Boot holen, die sie und die Schüler unterstützen und entsprechend schulen.

Neben IT-Sicherheit zählt Rechtssicherheit: Urheberrecht beim Homeschooling und die Regelung des § 60a Urhebergesetz

Die Minimierung der Angriffsfläche gilt beim Homeschooling aber auch in ganz anderer Hinsicht. Vor allem das Urheberrecht wirft in dem Zusammenhang immer wieder Fragen auf und sollte beim Aufgleisen eines effektiven Digitalunterrichts keinesfalls vergessen werden. Von daher möchten wir an dieser Stelle auch mal einen Blick über den Tellerrand der IT-Sicherheit hinauswerfen und haben mit Unterstützung des Teams von urheberrecht.de etliche spannende Fakten zum Thema Urheberrecht im Homeschooling zusammengetragen. Dieses kommt immer dann zur Anwendung, wenn Lehrer fremde Inhalte als Unterrichtsmaterial nutzen und weitergeben. Hier sind insbesondere die Regeln des § 60a Urhebergesetz zu beachten:

  • Danach dürfen höchstens 15 Prozent (maximal 20 Seiten) eines veröffentlichten Werks „vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden“ – und auch nur, wenn sie dem eigenen Unterricht dienen. Diese Obergrenze gilt für analoge und digitale Verbreitungsformen. Wer bereits 15 Prozent kopiert hat, darf nicht noch weitere 15 Prozent einscannen.
  • Fotos, Bilder, „einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift“ sowie Werke von geringem Umfang dürfen jedoch vollständig genutzt werden.
  • Werke, die für den Schulunterricht bestimmt sind, dürfen nur dann digitalisiert werden, wenn das Printwerk ab 2005 erschienen ist.
  • Digitalisierte Materialien dürfen mithilfe eines Beamers oder eines Whiteboards im eigenen Unterricht an die Wand projiziert werden.
  • Die Lehrer dürfen digitalisierte Materialien ausdrucken und an ihre Schüler verteilen. Auch das Abspeichern – z. B. auf einem USB-Stick – ist erlaubt. Das Abspeichern auf dem Schulserver ist nur gestattet, wenn dieser Bereich geschützt ist, sodass nur die am Unterricht teilnehmende Klasse und der Lehrer darauf zugreifen können. Es ist demnach nicht erlaubt, dass mehrere Lehrer oder Unterrichtsgruppen darauf zugreifen können.
  • Die Schüler dürfen sich digitalisierte Unterrichtsmaterialien für den eigenen Gebrauch als Privatkopie ausdrucken.
  • Weder die Schüler noch die Lehrer dürfen die Materialien an Dritte weitergeben. Diese sind nur für den jeweiligen Unterricht bestimmt. Eine Verwendung darüber hinaus – zum Beispiel eine Weitergabe an Freunde aus einer anderen Klasse oder Schule würde gegen das Urheberrecht verstoßen. Darauf sind die Schüler hinzuweisen.

Auch im Falle einer unwissentlichen Urheberrechtsverletzung darf der Urheber eine Abmahnung aussprechen und die andere Partei auffordern, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Dies geschieht regelmäßig durch einen Rechtsanwalt. In der Regel hat derjenige, der gegen das Urheberrecht verstoßen hat, die dafür anfallenden Anwaltsgebühren zu bezahlen.

Weitere Informationen über urheberrechtliche Aspekte beim Homeschooling finden Sie im kostenlosen Ratgeber unter dem Link https://www.urheberrecht.de/homeschooling/.